Handlungsempfehlungen an die Politik

Viele Rahmenbedingungen sind kontraproduktiv, um die Entwicklung von Biogasanlagen als integrierte regionale Nährstoffdrehscheiben und die klimaschützende Vergärung anfallender Wirtschaftsdünger zu fördern. Zielführend wären v. a. die Gleichbehandlung von unvergorenem tierischem Wirtschaftsdünger und Gärprodukten in AwSV und DüVO, sowie die Gleichbehandlung der Treibhausgaseinsparungseffekte von typischerweise kleineren, regionaleren Verstromungsanlagen mit der Biomethanerzeugung im Verkehrssektor (z. B. Anreichnungder Einsparungen auch für E-Mobilität in der 38 BImSchV).

Auch die durchgehende Berücksichtigung aller Ausbringflächen bei überbetrieblicher Nutzung durch alle Behörden (DüVO), die Berücksichtigung pflanzenbaulicher und ausbringtechnischer Optimierung bei der Anrechnung der vorzuhaltenden Lagerkapazität (als belastbare Planung Genemigungsbestandteil mit Einhaltungsverpflichtung), ggf. mit grundsätzlich erhöhten Lagerraumverpflichtungen in Abhängigkeit vom Anfall organischen N`s pro ha würde der Zielerreichung dienen, mehr Wirtschaftsdünger in die Vergärung zu bringen und über die Biogasanlagen ein besseres, technisch unterstütztes Nährstoffmanagement zu ermöglichen.

Die win-win-Option, Biodiversitätsschutz durch Wildpflanzen, durchwachsene Silphie mit der kostengünstigen nutzbringenden und umweltfreundlichen Verwertung nährstoffarmer Flüssigfraktionen anlagennah verbinden zu können, sollte nicht behindert werden. Daher sollte dies der Förderung des entsprechenden Anbaus nicht entgegenstehen (niedersächsische Regelung).